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Ausschreibung GerambRose 2024

Einreichschluss: Dienstag, 30. April 2024

 

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Die GerambRose

Die GerambRose wird als Würdigung für Leistungen verliehen, die im Sinne der Erhaltung oder Schaffung qualitätsvoller Baukultur erbracht werden.
Dabei ist Baukultur als Prozess zu verstehen, der von Engagement, guten Ideen, Geschick, sowie Respekt und Sensibilität gegenüber der Aufgabe geprägt ist. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Leistung – in Form realisierter Projekte – der Akteur:innen (Planer:innen, Ausführenden und Bauherrschaft).
Gesucht wird dabei ein breites Spektrum an baukulturellen Aufgaben. Eingereicht werden können Neubauten, Umbauten und Sanierungen in allen Maßstäben – kleine Interventionen sollen ebenso gewürdigt werden wie große Bauwerke. Es werden Projekte unterschiedlicher Typologien in den Kategorien öffentliche, gemeinschaftliche und private Räume gesucht.

In der Kategorie „Öffentliche Räume“ umfassen diese beispielsweise: Straßenräume, Plätze, öffentliche Gärten und Parks, Landschaftsplanung und Freiraumgestaltung, Stadtplanung/-erweiterung/-erneuerung, Dorfplanung/-erweiterung/-erneuerung, örtliche Raumplanung, Infrastrukturbauten, Verkehrsbauten für den öffentlichen und Individualverkehr, vom Flughafen über Bahnhöfe bis zu Straßen, Brücken, Tunnels, sowie Fluss(de)regulierungen und Geländesicherungen, innovative Planungsstrategien, etc.

In der Kategorie „Gemeinschaftliche Räume“ umfassen diese beispielsweise: Gebäude für Gewerbe, Handel und Industrie, Landwirtschaftsbauten, Bildungseinrichtungen, Verwaltungsbauten, Gerichtsgebäude, Kulturbauten, Bauten für die Gesundheitsversorgung, Bauten für Freizeit und Sport, Bauten von Kirchen und Religionsgemeinschaften, der kommunale Hochbau, Bauten, die verschiedene Funktionen erfüllen (z.B. Gemeindezentren mit Gemeindeamt, Bank, Tourismusinformation und Musikheim), Restaurants, Geschäfte, etc.

In der Kategorie „Private Räume“ umfassen diese beispielsweise: Wohnhäuser (vom Einfamilienhaus bis zum sozialen Wohnbau), Klöster, Heime, Orte temporären Wohnens wie Hotels, Pensionen oder Bildungshäuser, Bauten für unterschiedliche Wohnformen wie Generationen übergreifendes Wohnen, Verbindung von Wohnen und Arbeiten (vom Bauernhof bis zum Home-Office), private Freiräume wie Gärten oder Terrassen, etc.

 

Auslober

Die GerambRose wird vom Verein BauKultur Steiermark ausgelobt und von dessen Vorstand auf Vorschlag einer von ihm ausgewählten Jury vergeben.
Der Verein BauKultur Steiermark wurde 1909 als Verein für Heimatschutz in Steiermark gegründet.
Die Ziele des Vereins sind die Förderung einer qualitätsvollen Baukultur, die Würdigung besonderer Bauleistungen als Instrument zur Bewusstseinsbildung und Qualitätsförderung, sowie die Vernetzung von an Baukultur interessierten Personen und Institutionen.

 

Art des Preises

Der Preis wird als anonymer Würdigungspreis verliehen und richtet sich gleichermaßen an Planer:innen wie an Auftraggeber:innen. Die Auszeichnung ist eine bleibende Einrichtung, von der biennal höchstens zehn verliehen werden. Mit der Auszeichnung sind die Nutzungsrechte des Logos der GerambRose durch die ausgezeichneten Planer:innen und Auftraggeber:innen sowie die Aufnahme in die geplante Ausstellung verbunden.
Eine Prämierung mit der GerambRose 2024 beinhaltet die Zuweisung von fünf Punkten in der Zuladungsliste der Kammer der Ziviltechniker für Steiermark und Kärnten für Wettbewerbe in der Steiermark an die planenden Architektinnen und Architekten.
Seitens der Stadt Graz besteht die Absicht, Preisträger:innen der GerambRose im Rahmen von städtischen Wettbewerben einzuladen.

 

Sonderkategorie GerambRose – Klassiker

In dieser Sonderkategorie kann eine Auszeichnung optional vergeben werden. Für diese Auszeichnung kommen Bauleistungen in Frage, die mindestens 50 Jahre alt sind, zur Zeit der Errichtung architektonisch hochwertig waren und die durch die ihnen zugeordnete Funktion sowie durch permanente Pflege auch heute noch von außerordentlicher Qualität sind.

 

Teilnahmeberechtigung

Eingereicht werden können realisierte Bauwerke, die innerhalb der vergangenen acht Jahre (ab 2016) im Bundesland Steiermark fertig gestellt wurden. Jede physische und juristische Person ist berechtigt, innerhalb der vorgegebenen Frist Einreichungen vorzunehmen. Anregungen, Hinweise oder Ermutigungen zur Einreichung sowie Nominierungen können auch durch Mitglieder des Leitungsorgans, des Beirats oder der Jury erfolgen.
Nicht eingereicht werden können Bauwerke, bei denen Mitglieder des Beurteilungsgremiums, deren unmittelbare Familie oder Geschäftspartner wesentlich (als Planer oder Bauherrschaft) beteiligt waren.

 

Rechtsgrundlagen

Als Rechtsgrundlagen gelten diese Ausschreibungsunterlagen sowie die Richtlinien zur Verleihung der GerambRose.

 

Veröffentlichung der prämierten Bauten

Die ausgezeichneten Projekte werden im Herbst 2024 öffentlich vorgestellt und bilden den Kern einer Ausstellung, die bis zur Verleihung der nächsten GerambRose im Raum Steiermark gezeigt werden soll. Die Projekte werden auch auf der Website des Auslobers veröffentlicht.

 

Urheberrechte 

Die Projektverfasser:innen besitzen das geistige Eigentum ihrer vorgelegten Arbeiten. Der Auslober erhält das Recht zur honorarfreien, weltweiten Veröffentlichung der Arbeiten, wobei die Verfasser:innen zu nennen sind.

 

Preisgericht, Vorprüfung

Das Beurteilungsgremium der GerambRose 2024 stellt sich aus folgenden Personen zusammen:

Arch.in DIin Sandra Gnigler
mia2 Architektur, Linz

Prof. Dr. Arch. ETH BSA SIA Thomas Hasler
Staufer & Hasler Architekten AG, Frauenfeld/Schweiz;
Professor für Architektur und Konstruktion an der Technischen Universität Wien

Arch.in DIin Anna Popelka
PPAG architects, Wien

DI Gernot Reisenhofer
Beiratsmitglied im Vereins BauKultur Steiermark, Graz;
Lehrender an der HTBLVA Ortweinschule Graz

DI Gustav Spener
Vorstandsmitglied im Verein BauKultur Steiermark, Graz;
Präsident der Ziviltechnikerkammer für Steiermark und Kärnten

Die Beurteilung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: In einem ersten Durchgang wird auf Basis der eingereichten Unterlagen eine erste Auswahl getroffen. Die endgültigen Preisträger werden nach einer Besichtigung der in der ersten Stufe vorausgewählten Projekte gekürt.
Das Preisgericht entscheidet in allen Fach- und Ermessensfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig; seine Entscheidung ist für den Auslober bindend. Es ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen der Auslobung verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber dem Auslober sowie den TeilnehmerInnen. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit und erstellt ein Protokoll, welches mit der Verkündung des Ergebnisses veröffentlicht wird.
Die Vorprüfung erfolgt durch die Geschäftsführung des Vereins BauKultur Steiermark bzw. durch eine von ihr beauftragte Person.

 

Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen

1) Ausgefülltes Formular (Link)

2) Projektmappe: digital als PDF im Formular hochzuladen. Format A3 quer mit für das Verständnis wichtige Planmaterial (Lageplan, Grundrisse, Schnitte mit Maßstabsangaben) sowie Fotos.
Maximale Dateigröße 50MB. Dateibenennung: Projektname_Ort_Büroname.pdf

Die eingereichten Unterlagen sollen eine Beurteilung des Projekts nach folgenden Qualitätskriterien zulassen:

– Planungsvorbereitung und -prozess
– Bedarfs- und Funktionserfüllung
– Einbettung in den Kontext und Ensemblewirkung / landschaftliche und städtebauliche Einbettung
– ökologische, ökonomische und soziale Belange / Aspekte
– architektonisch räumliche Qualitäten und baukünstlerische Gestaltung

 

Termine und Ort

Veröffentlichung der Ausschreibung: Februar 2024

 

Abgabe

Die Unterlagen sind digital zu übermitteln.

 

Einreichschluss

Dienstag, 30. April 2024

 

Jurysitzung

Mai / Juli 2024

 

Preisverleihung

Herbst 2024

 

Rückfragen

per E-Mail an office@baukultur-steiermark.at

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Grafische Gestaltung: Viktoria Hohl

Gerne können bis zum Einreichschluss Projekte für die GerambRose vorgeschlagen werden:
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Die Jury der GerambRose 2024
Sandra Gnigler, Linz
Thomas Hasler, Frauenfeld/CH
Anna Popelka, Wien
Gernot Reisenhofer, Graz
Gustav Spener, Graz