Auslober
Die GerambRose wird vom Verein BauKultur Steiermark ausgelobt und von dessen Vorstand auf Vorschlag einer von ihm ausgewählten Jury vergeben.
Der Verein BauKultur Steiermark wurde 1909 als Verein für Heimatschutz in Steiermark gegründet.
Die Ziele des Vereins sind die Förderung einer qualitätsvollen Baukultur, die Würdigung besonderer Bauleistungen als Instrument zur Bewusstseinsbildung und Qualitätsförderung, sowie die Vernetzung von an Baukultur interessierten Personen und Institutionen.
Gegenstand des Preises
Die GerambRose wird als Würdigung für Leistungen verliehen, die im Sinne der Erhaltung oder Schaffung qualitätsvoller Baukultur erbracht werden.
Dabei ist Baukultur als Prozess zu verstehen, der von Engagement, guten Ideen, Geschick, sowie Respekt und Sensibilität gegenüber der Aufgabe geprägt ist. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Leistung – in Form realisierter Projekte – der Akteur:innen (Planer:innen, Ausführenden und Bauherrschaft).
Art des Preises
Der Preis wird als anonymer Würdigungspreis verliehen und richtet sich gleichermaßen an Planer:innen wie an Auftraggeber:innen. Die Auszeichnung ist eine bleibende Einrichtung, von der biennal höchstens zehn (ohne „Klassiker“ GerambRose) verliehen werden.
Mit der Auszeichnung sind die Nutzungsrechte des Logos der GerambRose durch die ausgezeichneten Planer:innen und Auftraggeber:innen sowie die Aufnahme in die geplante Ausstellung verbunden.
Eine Prämierung mit der GerambRose 2026 beinhaltet die Zuweisung von fünf Punkten in der Zuladungsliste der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten für Wettbewerbe in der Steiermark an die planenden Architekt:innen.
Seitens der Stadt Graz besteht die Absicht, Preisträger:innen der GerambRose im Rahmen von städtischen Wettbewerben einzuladen.
Themenschwerpunkte 2026
Gesucht wird ein breites Spektrum an baukulturellen Aufgaben. Eingereicht werden können Neubauten, Umbauten und Sanierungen in allen Maßstäben – kleine Interventionen sollen ebenso gewürdigt werden wie große Bauwerke. Es werden Projekte unterschiedlicher Typologien in den Kategorien öffentliche, gemeinschaftliche und private Räume gesucht.
In der Kategorie „Öffentliche Räume“ umfassen diese beispielsweise: Straßenräume, Plätze, öffentliche Gärten und Parks, Landschaftsplanung und Freiraumgestaltung, Stadtplanung/-erweiterung/-erneuerung, Dorfplanung/-erweiterung/-erneuerung, örtliche Raumplanung, Infrastrukturbauten, Verkehrsbauten für den öffentlichen und Individualverkehr, vom Flughafen über Bahnhöfe bis zu Straßen, Brücken, Tunnels, sowie Fluss(de)regulierungen und Geländesicherungen, innovative Planungsstrategien, etc.
In der Kategorie „Gemeinschaftliche Räume“ umfassen diese beispielsweise: Gebäude für Gewerbe, Handel und Industrie, Landwirtschaftsbauten, Bildungseinrichtungen, Verwaltungsbauten, Gerichtsgebäude, Kulturbauten, Bauten für die Gesundheitsversorgung, Bauten für Freizeit und Sport, Bauten von Kirchen und Religionsgemeinschaften, der kommunale Hochbau, Bauten, die verschiedene Funktionen erfüllen (z.B. Gemeindezentren mit Gemeindeamt, Bank, Tourismusinformation und Musikheim), Restaurants, Geschäfte, etc.
In der Kategorie „Private Räume“ umfassen diese beispielsweise: Wohnhäuser (vom Einfamilienhaus bis zum sozialen Wohnbau), Klöster, Heime, Orte temporären Wohnens wie Hotels, Pensionen oder Bildungshäuser, Bauten für unterschiedliche Wohnformen wie Generationen übergreifendes Wohnen, Verbindung von Wohnen und Arbeiten (vom Bauernhof bis zum Home-Office), private Freiräume wie Gärten oder Terrassen, etc.
Sonderkategorie GerambRose – Klassiker
In dieser Sonderkategorie kann eine Auszeichnung optional vergeben werden. Für diese Auszeichnung kommen Bauleistungen in Frage, die mindestens 50 Jahre alt sind, zur Zeit der Errichtung architektonisch hochwertig waren und die durch die ihnen zugeordnete Funktion sowie durch permanente Pflege auch heute noch von außerordentlicher Qualität sind.
Teilnahmeberechtigung
Eingereicht werden können realisierte Bauwerke, die innerhalb der vergangenen sechs Jahre (ab 2020) im Bundesland Steiermark fertig gestellt wurden. Jede physische und juristische Person ist berechtigt, innerhalb der vorgegebenen Frist Einreichungen vorzunehmen. Anregungen, Hinweise oder Ermutigungen zur Einreichung sowie Nominierungen können auch durch Mitglieder des Leitungsorgans, des Beirats oder der Jury erfolgen.
Bereits in den Vorjahren eingereichte Projekte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Nicht eingereicht werden können Bauwerke, bei denen Mitglieder des Beurteilungsgremiums, deren unmittelbare Familie oder Geschäftspartner:innen wesentlich (als Planer:innen oder Bauherrschaft) beteiligt waren.
Rechtsgrundlagen
Als Rechtsgrundlagen gelten diese Ausschreibungsunterlagen sowie die Richtlinien zur Verleihung der GerambRose.
Veröffentlichung der prämierten Bauten
Die ausgezeichneten Projekte werden im Herbst 2026 öffentlich vorgestellt und bilden den Kern einer Ausstellung, die bis zur Verleihung der nächsten GerambRose im Raum Steiermark gezeigt werden soll. Die Projekte werden auch auf der Website des Auslobers veröffentlicht.
Urheberrechte
Die Projektverfasser:innen besitzen das geistige Eigentum ihrer vorgelegten Arbeiten. Der Auslober erhält das Recht zur honorarfreien, weltweiten Veröffentlichung der Arbeiten, wobei die Verfasser:innen zu nennen sind.
Preisgericht, Vorprüfung
Das Beurteilungsgremium der GerambRose 2026 stellt sich aus folgenden Personen zusammen:
Arch.in DIin Barbara Abel
Abel und Abel Architektur, Klagenfurt
Arch.in DIin Sybille Caspar
Caspar II Wichert, Wien
Preisträgerin GerambRose 2024
Univ.Prof. DIin M.Arch Tina Gregorič
dekleva gregoric architects, Ljubljana
Forschungsbereichsleitung & Professur Gebäudelehre und Entwerfen, TU Wien
DI Gernot Reisenhofer
Beiratsmitglied im Verein BauKultur Steiermark, Graz
Lehrender an der HTBLVA Ortweinschule Graz
DI Andreas Tropper
Präsident im Verein BauKultur Steiermark, Graz
Landesbaudirektor Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau
Die Beurteilung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: In einem ersten Durchgang wird auf Basis der eingereichten Unterlagen eine erste Auswahl getroffen. Die endgültigen Preisträger werden nach einer Besichtigung der in der ersten Stufe vorausgewählten Projekte gekürt.
Das Preisgericht entscheidet in allen Fach- und Ermessensfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig; seine Entscheidung ist für den Auslober bindend. Es ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen der Auslobung verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber dem Auslober sowie den Teilnehmer:innen. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit und erstellt ein Protokoll, welches mit der Verkündung des Ergebnisses veröffentlicht wird.
Die Vorprüfung erfolgt durch die Geschäftsführung des Vereins BauKultur Steiermark bzw. durch eine von ihr beauftragte Person.
Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen
2) Projektmappe im Format A3 quer mit Planmaterial (für das Verständnis wichtige Darstellungen wie Lageplan, Grundrisse, Schnitte mit Maßstabsangaben) sowie Fotos. Maximale Dateigröße 50MB. Dateibenennung: Projektname_Ort_Büroname.pdf
Die eingereichten Unterlagen sollen eine Beurteilung des Projekts nach folgenden Qualitätskriterien zulassen:
– Planungsvorbereitung und -prozess
– Bedarfs- und Funktionserfüllung
– Einbettung in den Kontext und Ensemblewirkung / landschaftliche und städtebauliche Einbettung
– ökologische, ökonomische und soziale Belange / Aspekte
– architektonisch räumliche Qualitäten und baukünstlerische Gestaltung
Termine und Ort
Veröffentlichung der Ausschreibung: Februar 2026
Einreichschluss: Montag, 04. Mai 2026
Abgabe: Die Unterlagen sind digital zu übermitteln.
Jurysitzung: Mai / Juni 2026
Preisverleihung: Herbst 2026
Rückfragen
per E-Mail an office@baukultur-steiermark.at
Die Jury der GerambRose 2026
Arch.in DIin Barbara Abel, Klagenfurt
Arch.in DIin Sybille Caspar, Wien
Univ.Prof. DIin M.Arch Tina Gregorič, Ljubljana, Wien
DI Gernot Reisenhofer, Graz
DI Andreas Tropper, Graz
Hier Projekt für die GerambRose 2026 einreichen:
Projekt für die GerambRose 2026 vorschlagen: